CLUE Computerlinguistik Uni Erlangen

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7.3.1. Konventionelle syntaktische Analyse

Nach van der Elst ist es bei Sätzen mit einem Funktionsverb in finiter Form nicht einfach, den verbalen Kern zu bestimmen. Wenn man nur das Finitum als den verbalen Kern ansieht, würde dies dem Grundprinzip der dependentiellen Analyse widersprechen, weil damit keine semantisch-funktionale Beschreibungsadäquatheit erreicht wird. Er schlägt daher vor, die zusätzliche Präpositional- oder Nominalphrase im Akkusativ mit zum verbalen Kern zu rechnen, auch wenn diese Lösung noch nicht voll befriedigt, da der verbale Kern formal 'aufgebläht' wird, und nicht immer zu entscheiden ist, ob es sich überhaupt um ein Funktionsverb handelt oder nicht. 139

Demnach besteht der verbale Kern in den Sätzen 1.-5. aus dem finiten Auxiliar haben und der Nominalphrase einen Einblick im Akkusativ und stellt ein Funktionsverbgefüge im Präsens Indikativ Aktiv dar.

Die Satzglieder erster Ordnung sind die Menschen und in die Unterlagen, weil sie im Kernsatz erststellungsfähig sind. Das Satzglied die Menschen ist schon in Kapitel 4.1. beschrieben worden und stellt die Nominativergänzung (Subjekt) dar. Das Satzglied in die Unterlagen ist keine Ergänzung, sondern eine Angabe, da es hier den - durch das Funktionsverbgefüge - beschriebenen Sachverhalt durch eine Hinzufügung einer weiteren Prädikation näher charakterisiert. 140 Genauer handelt es sich um eine Prädikativangabe, weil sie nicht nur das Geschehen als ganzes näher beschreibt, sondern darüber hinaus eine besondere Beziehung zu einem der nichtverbalen Satzglieder - in diesem Fall zu einen Einblick - hat. 141

In den Sätzen 1., 4. und 5. haben die Satzglieder mehrere Stellungsmöglichkeiten, weil die Nominativergänzung im Vorfeld steht. In den Sätzen 2. und 3. gibt es keine Stellungsvariationen, weil die Nominativergänzung direkt nach dem finiten Verb stehen muß, wenn andere Satzglieder topikalisiert sind.

Der verbale Kern in den Sätzen 6.-9. besteht aus dem finiten Auxiliar sein und der Präpositionalphrase in einer Gefahr und stellt ein Funktionsverbgefüge im Präsens Indikativ Aktiv dar. Das Satzglied erster Ordnung ist hier nur die Nominativergänzung der Mensch.

Den verbalen Kern bildet in den Sätzen 10.1.-14.3. jeweils ein Verbalkomplex. Dieser besteht aus den finiten Auxiliaren haben oder werden, der Nominalphrase im Akkusativ einen Einblick und dem infiniten Auxiliar haben als Funktionsverb in der Form eines Partizip II, eines Infinitiv Präsens Aktiv oder eines Infinitiv Perfekt Aktiv. Damit wird ein Funktionsverbgefüge im Perfekt Indikativ Aktiv, im Futur I Indikativ Aktiv und im Futur II Indikativ Aktiv dargestellt.

In den Sätzen 15.1.-18.3. bildet jeweils ein Verbalkomplex den verbalen Kern. Dieser besteht aus den finiten Auxiliaren sein oder werden, der Präpositionalphrase in einer Gefahr und dem infiniten Auxiliar sein als Funktionsverb in der Form eines Partizip II, eines Infinitiv Präsens Aktiv oder eines Infinitiv Perfekt Aktiv. Damit wird auch ein Funktionsverbgefüge im Perfekt Indikativ Aktiv, im Futur I Indikativ Aktiv und im Futur II Indikativ Aktiv dargestellt.


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