CLUE Computerlinguistik Uni Erlangen

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4.2.3. Stirnsatz und Spannsatz

Wenn das erste Wort wie in Satz 3. ein finites Verb ist, wird die Analyse mit der Regel fverb_subjekt fortgesetzt, die das Subjekt anschließt, welches in einem Stirnsatz als das erste Element des Mittelfelds direkt nach dem finiten Verb auftreten muß. Die Regel fverb_subjekt schließt, wie im Kapitel 4.2.2. beschrieben, den Artikel der Nominativergänzung an. Dann wird die Regel det_nomen ausgeführt, um das dazugehörige Nomen hinzuzufügen. Als nächstes wird die Regel fverb_objket aufgerufen, um, wie im Kapitel 4.2.1. beschrieben, den Artikel der Akkusativergänzung anzuschließen, woraufhin wieder die Regel det_nomen ausgeführt wird. Von dort aus kann dann gleich in die Endregel ende gesprungen werden, um festzustellen, daß es sich hier um ein fertigen Satz handelt, und daß kein nächstes Wort mehr folgt.

Wenn das erste Wort wie in Satz 4. eine unterordnende Konjunktion ist, gibt es eine kleine Änderung, denn es wird mit der Regel konj_subjekt fortgefahren. Sie schließt das Subjekt an, welches in einem Spannsatz als das erste Element des Mittelfelds direkt nach der unterordnenden Konjunktion auftreten muß.

Die Regel konj_subjekt verlangt im Satzanfang eine unterordnende Konjunktion und als nächstes Wort eine Nominativergänzung. Diese kann, wie im Kapitel 4.2.2. am Beispiel der Regel fverb_subjekt beschrieben, ein Artikel sein. Dann wird die Regel det_nomen ausgeführt, um das dazugehörige Nomen hinzuzufügen. Als nächstes wird hier die Regel konj_objekt ausgeführt, die im Satzanfang eine unterordnende Konjunktion und als nächstes Wort eine Objektergänzung verlangt, die auch, wie im Kapitel 4.2.1. beschrieben, ein Artikel sein kann, woraufhin wieder die Regel det_nomen ausgeführt wird. Danach wird in einem Spannsatz die Regel konj_fverb ausgeführt, die in diesem Fall das finite Vollverb anschließt.

Die Regel konj_fverb verlangt eine Nominativergänzung und eine oder mehrere Objektergänzung im Satzanfang und ein finites Vollverb als nächstes Wort. Dabei muß die Nominativergänzung in Person und Numerus mit dem finiten Verb kongruieren, und die Objektergänzungen müssen in Anzahl und Form mit denen vom finiten Verb geforderten Ergänzungen übereinstimmen. Wenn die Bedingungen der Regel konj_fverb erfüllt sind, und die Regel erfolgreich abgearbeitet worden ist, wird auch hier das Regelpaket ausgewertet, und es werden die möglichen Fortsetzungen bestimmt. Die nächste Regel, zu der gesprungen werden kann, ist in diesem Fall nur die Endregel ende, die feststellt, daß es sich auch hier um ein fertigen Satz handelt, in dem ein Verb vorkommt, und daß kein nächstes Wort mehr folgt.


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