CLUE Computerlinguistik Uni Erlangen

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5.1.3.1. Konventionelle syntaktische Analyse

Den verbalen Kern bildet in diesen Sätzen ein analytisch gebildeter Verbalkomplex, der aus dem finiten Auxiliar werden und dem infiniten Vollverb gesegelt in der Form eines Partizip II besteht und damit eine Form im Präsens Indikativ Vorgangspassiv darstellt.

Bei Satz 1., 2. und 3. handelt es sich um Kernsätze, da das finite Auxiliar an zweiter funktionaler Stelle im Satz steht. Bei Satz 4. handelt es sich um einen Stirnsatz, weil das finite Auxiliar die erste Position im Satz einnimmt, bei Satz 5. um einen Spannsatz, denn das finite Auxiliar steht an der letzten Stelle.

Die Satzglieder erster Ordnung sind in allen Sätzen das Schiff und von den Menschen, denn sie sind im Kernsatz erststellungsfähig. Das Satzglied das Schiff ist eine Ergänzung, da es nach der Weglaßprobe nicht fehlen darf, ohne daß der Satz ungrammatisch wird. Es kann nach den Flexionsendungen von das und Schiff entweder eine Nominativergänzung in der 3. Person Singular oder eine Akkusativergänzung sein. Da es sich hier aber um einen Satz im Vorgangspassiv handelt, kann das Satzglied keine Akkusativergänzung sein, es muß sich also um die Nominativergänzung und damit das Subjekt des Satzes handeln. Dieses muß mit dem finiten Auxiliar in Person und Numerus kongruieren. An der Flexionsendung von wird ist zu erkennen, daß es in der 3. Person Singular steht und deshalb mit der Nominativergänzung übereinstimmt. Bei dem Satzglied von den Menschen handelt es sich nach Eisenberg und Helbig/Buscha hier um ein fakultatives Präpositionalobjekt oder nach Engel um eine fakultative präpositionale Ergänzung. Nach van der Elst ist es aber irreführend, von einer fakultativen Ergänzung zu sprechen, da die Unterscheidung zwischen fakultativen und obligatorischen Ergänzungen auf einer kommunikativ-grammatischen Ebene zu treffen ist, und Ergänzungen bisher auf der logisch-semantischen und strukturell-grammatischen Ebene interpretiert wurden. Ich werde mich daher der Ansicht von van der Elst anschließen und annehmen, daß alle im Satz vorkommenden Satzglieder für den/die Sprecher/in unter dem kommunikativ-grammatischen Aspekt wichtig sind, und daher auch die Agensangabe - wenn sie vorkommt - als normale Präpositionalergänzung ansehen. Da keine weiteren Satzglieder erster Ordnung mehr vorkommen, gibt es auch keine Angaben in diesem Satz. Die Satzglieder zweiter und weiterer Ordnung (Attribute) sind das und der, weil sie ein weiteres Satzglied näher bestimmen, welches nicht der verbale Kern ist, und weil sie nur mit diesem zusammen im Satz verschiebbar sind. Das Satzglied das ist ein Artikelwort als Attribut zum Satzgliedkern Schiff, das Satzglied der ist ein Artikelwort als Attribut zum Satzgliedkern Frau. Beide sind konstitutiv, da sie vom Satzgliedkern determiniert werden: syntaktisch, da sie nicht weggelassen werden können, und morphologisch, da Kasus, Genus und Numerus vom Satzgliedkern regiert werden.

In Satz 2. ist die Präpositionalergänzung, in Satz 3. das infinite Verb topikalisiert worden. Sie stehen also jeweils im Vorfeld des Satzes. In Satz 4. hat sich außer der Stellung des finiten Auxiliars nichts geändert. In Satz 5. steht an der ersten Stelle des Satzes eine unterordnende Konjunktion. Sie zeigt in einem Satzgefüge an, daß jetzt der eingeleitete Nebensatz anfängt, weshalb sich auch die Stellung des finiten Auxiliars ändert. Ansonsten ist die Anzahl, die Form und die Funktion der Satzglieder aber dieselbe wie in Satz 1., weshalb sie auch genauso analysiert werden.


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