Über die Anzahl und Form der Ergänzungen und Angaben ist man sich in den von mir zu Rate gezogenen Grammatiken nicht ganz einig. Allerdings ist das ein Problem, welches ich hier nicht weiter erörtern will, da ich primär die Verbalkomplexe an sich beschreibe. Ich werde daher nur die Ergänzungen betrachten, die von den Verben in den hier verwendeten Beispielsätzen gefordert werden, und die Angaben ganz auslassen. Die Nominativergänzung, die von allen Verben gefordert wird, ist dabei besonders hervorzuheben, da sie nicht nur in jedem Satz vorkommen, sondern auch noch mit dem Verb in Person und Numerus kongruieren muß. 35 Zusätzlich kommt bei den Auxiliaren sein und werden, wenn sie wie Vollverben verwendet werden, eine weitere Nominativergänzung vor (der 'Gleichsetzungsnominativ'). 36 Diese muß mit der ersten Nominativergänzung dann im Numerus kongruieren.
Diese Ergänzungen sind teilweise auch wieder selbst aus mehreren Elementen zusammengesetzt. Sie bestehen dann aus einem Kern, der die restlichen Elemente, die Attribute, bestimmt. Wie bei den Ergänzungen und Angaben gibt es auch hier wieder verschiedene Theorien darüber, was ein Attribut ist. Aber auch auf diese Problematik werde ich hier nicht weiter eingehen, sondern nur die Artikelwörter als Attribute betrachten, die in den Nominativ-, Akkusativ- und Präpositionalergänzungen der Beispielsätze vorkommen. Sie hängen in diesen Fällen von dem ihnen folgenden Nomen ab, welches den Kern des Satzglieds bildet, und kongruieren mit diesem in Genus, Kasus und Numerus.